Interesse — (lat.), 1) die lebhafte Theilnahme an einem Gegenstand, in so fern er einen Bezug auf uns selbst hat; daher Interessiren, Theilnahme erregen; Interessirt, die Denk u. Handlungsweise, nach welcher ein äußerer Gegenstand nur auf den eignen Vortheil … Pierer's Universal-Lexikon
Interésse — (lat.), der Anteil, welchen man an einer Sache nimmt; auch die Teilnahme, welche eine Sache erregt, Wert, Wichtigkeit derselben, dann Nutzen, Gewinn; im jurist. Sinne (id quod interest) der Nutzen oder Schaden, den jemand bei der Handlung eines… … Kleines Konversations-Lexikon
Rechtliches zur Ersten Hilfe — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Gerät ein Mensch in eine Notlage, herrscht bei Ersthelfern oft… … Deutsch Wikipedia
berechtigtes Interesse — unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art (§ 193 StGB); ⇡ Akteneinsicht setzt u.U. ⇡ Glaubhaftmachung eines b.I. voraus. Anders: ⇡… … Lexikon der Economics
Öffentlich-rechtliches Kreditinstitut — Ein öffentlich rechtliches Kreditinstitut ist ein ganz oder überwiegend im Besitz der öffentlichen Hand stehendes Unternehmen, das alle oder nur bestimmte Bankgeschäfte betreibt. Als Eigentümer oder Trägerkörperschaft können dabei der Staat, ein… … Deutsch Wikipedia
Selbständiges Beweisverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden … Deutsch Wikipedia
Beweissicherungsverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden … Deutsch Wikipedia
Selbstständiges Beweisverfahren — Das selbständige Beweisverfahren (früher: Beweissicherungsverfahren) ist im deutschen Zivilprozess ein gerichtliches Verfahren, welches dem eigentlichen Zivilprozess, dem Hauptsacheverfahren, durch einen entsprechenden Antrag vorgeschaltet werden … Deutsch Wikipedia
Zivilprozessrecht (Deutschland) — Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozesse) regeln. Es wird daher als formelles Zivilrecht bezeichnet, während das… … Deutsch Wikipedia
Heiratsurkunde — Als Personenstandsurkunde bezeichnet man entweder einen beglaubigten Auszug oder eine beglaubigte Originalkopie aus einem Personenstandsbuch beim Standesamt. Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1.1 Urkundenarten 1.2 Voraussetzung der Erteilung 1.3… … Deutsch Wikipedia